Iban und Name verpflichtend
- Mahmut Özsöz
- 20. Aug. 2025
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Verpflichtender Datenabgleich: Ab dem 9. Oktober überprüfen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum, ob IBAN und Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Bei Abweichungen haftet der Kunde. Ab dem 9. Oktober müssen alle Banken im europäischen Zahlungsraum eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung bei Überweisungen durchführen – die sogenannte Empfänger-Überprüfung („Verification of Payee“, VoP). Dabei wird kontrolliert, ob die IBAN und der Name des Zahlungsempfängers – also des Kontoinhabers – übereinstimmen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Betrugsversuche zu verhindern, etwa durch gefälschte Rechnungen oder manipulierte Zahlungsinformationen. Doch nicht nur das: „Der automatische Abgleich von Name und IBAN ist ein wirksames Mittel gegen Fehlüberweisungen“, heißt es in einer Aussendung der Finanzmarktaufsicht (FMA). Durch die neue Regelung soll die Zahl solcher Irrtümer deutlich zurückgehen. Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen – also grundsätzlich alle, die Überweisungen tätigen oder Zahlungen empfangen.





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