KI-Kennzeichnungspflicht
- Mahmut Özsöz
- 3. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
KI-Kennzeichnungspflicht in der EU: Das ändert sich ab 2. August
Ob Werbeanzeige, Influencer-Post oder Behördenmitteilung – künftig soll auf den ersten Blick erkennbar sein, wenn künstliche Intelligenz im Spiel war. Ab dem 2. August gelten in der EU neue Vorgaben zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Ein Überblick, was betroffen ist und wo es Ausnahmen gibt.
Wer muss kennzeichnen?
Die Pflicht betrifft Bilder, Videos und Texte, die mit KI erstellt oder überarbeitet wurden und einem professionellen Zweck dienen – etwa Werbung im Netz oder auf Plakaten. Auch professionelle Auftritte von Influencerinnen und Influencern auf Plattformen wie Instagram oder TikTok fallen darunter, ebenso Nachrichtenportale oder automatisch erstellte Suchmaschinen-Zusammenfassungen. Bei KI-generierten Audioinhalten, etwa Podcasts, muss der Hinweis gleich zu Beginn gesprochen werden.
Für Inhalte, die der breiten Öffentlichkeit dienen – etwa amtliche Ankündigungen –, gilt die Kennzeichnungspflicht nur dann, wenn kein Mensch die KI-Ausgabe redigiert oder gegengeprüft hat.
Ausnahmen für Privatpersonen und Kreative
Wer KI-Bilder rein privat auf seinem Profil teilt, muss diese nicht kennzeichnen. Auch künstlerische, satirische oder fiktionale Werke sind privilegiert: Eine Kennzeichnung ist zwar weiterhin vorgeschrieben, sie muss aber nicht sichtbar im Werk selbst untergebracht werden, sodass das Kunstwerk optisch unangetastet bleibt.
Kein einheitliches Symbol
Ein verbindliches EU-weites Label gibt es nicht. Die EU-Kommission hat lediglich Beispielsymbole für "KI-erstellt" oder "KI-bearbeitet" veröffentlicht – wie genau die Kennzeichnung aussieht, entscheidet jeder Anbieter selbst. Perspektivisch könnten Kennzeichnungen auch direkt in die Metadaten von Bild- und Videodateien eingebettet werden, damit sie sich nicht so leicht entfernen lassen.
Wer haftet – und was drohen für Strafen?
Verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung sind die Anbieter der KI-Systeme selbst, etwa OpenAI, Google oder Meta. Bestehende Systeme haben allerdings bis zum 2. Dezember Zeit, sich an die neuen Vorgaben anzupassen, bevor Bußgelder fällig werden können.
Bei schweren Verstößen – etwa bei verbotenen KI-Praktiken – drohen empfindliche Strafen: bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.





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