Wien: Ferrari am Balkon?
- Mahmut Özsöz
- 5. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit

Ein Floridsdorfer „parkte“ vergangene Woche seinen Luxus-Ferrari kurzerhand auf der Terrasse seiner Wohnung. Wie wir erfahren haben, war das jedoch nicht erlaubt: Wie „Heute.at“ zuerst berichtete, hob vor einigen Tagen ein Abschleppfahrzeug den Hybrid-Sportwagen mehrere Meter in die Höhe und setzte ihn anschließend auf dem Balkon ab. Der Besitzer begründete dies mit fehlenden Garagenplätzen im Wohnhaus. Der Sportwagen muss aber bis Freitag wieder entfernt werden.

Statische Bedenken und fehlende Genehmigung
Auch wenn der Makler dem Besitzer nach dessen Angaben grünes Licht gegeben haben soll, sieht die Lage anders aus. Der Balkon befindet sich im Wohnquartier „Hirschfeld“ in der Gerasdorfer Straße im 21. Bezirk. Zwar dürfen Wohnungseigentümer grundsätzlich vieles auf ihrem Balkon tun, doch das Abstellen eines Autos gehört nicht dazu. Für den Ferrari-Mieter könnte das nun mehrere Probleme mit sich bringen – unter anderem statische Bedenken und die fehlende Genehmigung.
Erstens hätte das oben erwähnte Abschleppfahrzeug den Bereich vor dem Wohnquartier gar nicht anfahren dürfen. Dieser ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge wie Polizei, Rettung und Feuerwehr sowie für die Müllabfuhr freigegeben. Zudem lag laut Hausverwaltung keinerlei Genehmigung für das Manöver vor, wie eine Sprecherin der zuständigen Austrian Real Estate (ARE) bestätigte.
Zweitens wurde der Mann aufgefordert, den Ferrari von seiner Terrasse zu entfernen. Das Fahrzeug könnte etwa Öl verlieren und damit die Bodenfläche oder Beläge kontaminieren. Darüber hinaus bereitet das hohe Gewicht des Autos nach einiger Standzeit statische Sorgen – insbesondere, weil sich direkt unter der Terrasse der Müllraum des Wohnhauses befindet.
Der Mann erhielt bereits in der vergangenen Woche sowohl ein schriftliches Schreiben als auch eine E-Mail mit der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs. Juristische Schritte wurden bislang noch nicht eingeleitet, allerdings wurde er auf mögliche Probleme hinsichtlich Versicherung, Statik und weiterer Aspekte hingewiesen. Nach Informationen, muss der Ferrari spätestens bis Freitag entfernt werden.





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