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Pickerl ab 2027


Neue Regeln ab 2027: Pickerl erst später, dann seltener


Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS plant eine deutliche Reform der §57a-Begutachtung, besser bekannt als „Pickerl". Statt wie bisher nach drei Jahren soll die erste Überprüfung eines Pkw künftig erst nach vier Jahren erfolgen. Danach sind Kontrollen zunächst alle zwei Jahre vorgesehen, erst ab dem zehnten „Lebensjahr" des Fahrzeugs wieder jährlich. Damit rückt Österreich von seiner bisher strengeren Sonderregelung ab und orientiert sich künftig am EU-Mindeststandard.



Weniger Bürokratie für Fahrzeughalter

Die neuen Pickerl-Regeln sind Teil eines größeren Entbürokratisierungspakets. Ziel ist es, sowohl Autofahrer als auch Werkstätten und Prüfbetriebe zu entlasten. So müssen Werkstätten Prüfdaten künftig nicht mehr auf Papier aufbewahren – digitale Nachweise sollen genügen. Wichtig: Die Änderungen gelten nicht nur für neu zugelassene Fahrzeuge, sondern auch für den Bestand.


Start bereits nächstes Jahr geplant

Die geplanten Anpassungen sollen bereits diese Woche in Begutachtung gehen. Laut Mobilitätsminister Peter Hanke ist vorgesehen, die neuen Intervalle spätestens im Jänner kommenden Jahres in Kraft zu setzen. Damit würden die Pickerl-Vorgaben für Millionen Fahrzeuge in Österreich auf einen Schlag neu geregelt.


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